Erstberatung

Für eine Erstberatung stellen wir Ihnen pauschal eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung, welche sofort zu entrichten ist. Falls ein Mandatsauftrag zustande kommt, wird diese Gebühr für die Erstberatung auf das weitere Honorar angerechnet.

 

In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen eine Abrechnung nach Stundensatz - damit Sie auch nur für die Arbeitszeit zahlen, die wir tatsächlich mit Ihrem Fall befasst waren.


Sie sind Geringverdiener oder beziehen Hartz IV?

Dann begeben Sie sich zuerst zum Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ausgefüllter Beratungshilfeantrag (s.u.)
  • aktueller Bescheid des JobCenters
  • Ladung als Beschuldigter / Zeuge / Anklageschrift
  • sonstige Unterlagen, die den Fall betreffen.

Beim Rechtspfleger beantragen Sie einen Beratungshilfeschein.

Danach vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Rechtsanwältin Dr. Lehmann und teilen dabei mit, dass Sie einen Beratungshilfeschein haben.

 

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Antrag für einen Beratungshilfeschein
Antrag auf Kostenübernahme für Geringverdiener / Hartz IV im außergerichtlichen Verfahren.
Ausfüllen und mit Gehaltsnachweis zum Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgericht gehen.
Beratungshilfe-Antrag.pdf
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