Für eine Erstberatung stellen wir Ihnen pauschal eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR in Rechnung, welche sofort zu entrichten ist. Falls ein Mandatsauftrag zustande kommt, wird diese Gebühr für die Erstberatung auf das weitere Honorar angerechnet.
In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen eine Abrechnung nach Stundensatz - damit Sie auch nur für die Arbeitszeit zahlen, die wir tatsächlich mit Ihrem Fall befasst waren.
Dann begeben Sie sich zuerst zum Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
Beim Rechtspfleger beantragen Sie einen Beratungshilfeschein.
Danach vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Rechtsanwältin Dr. Lehmann und teilen dabei mit, dass Sie einen Beratungshilfeschein haben.