Ich habe von 1996 bis 2001 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften studiert.
Im Rahmen des anschließenden Referendariats (2002 bis 2004) war ich bei der Staatsanwaltschaft Berlin sowie bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Lammer (FA für Strafrecht) tätig.
Meine Dissertation im Bereich der Strafrechtsgeschichte habe ich 2001 bei Prof. Dr. Uwe Wesel begonnen und im Jahr 2005 abgeschlossen.
Seit 2004 arbeite ich als selbständige Rechtsanwältin ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts.
Seit 2009 bin ich Fachanwältin für Strafrecht.
Der Titel „Fachanwalt / Fachanwältin" wurde extra von der Rechtsanwaltskammer geschaffen, um die besondere Qualifikation im jeweiligen Rechtsgebiet kenntlich zu machen.
Die Verleihung des Titel „Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht" setzt nicht nur den einmaligen Nachweis spezieller Kenntnisse in der
Strafverteidigung voraus. Vielmehr muss der Fachanwalt sich regelmäßig weiterbilden. Mit der Beauftragung eines Fachanwalts / einer
Fachanwältin für Strafrecht wenden Sie sich mit Ihren Problem somit an einen Spezialisten, der Sie qualifiziert und kompetent beraten und verteidigen
wird.
Als Fachanwältin nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil, damit Sie sicher sein können, dass Ihrer Anwältin Änderungen in der
Rechtsprechung und Gesetzesänderungen bestens vertraut sind.
Über diese vorgeschriebenen Fortbildungen hinaus bin ich auch selbst als Ausbilderin tätig. Seit 2009 leite ich ehrenamtlich regelmäßig Arbeitsgemeinschaften für
Rechtsreferendare in Berlin und unterweise die angehenden Juristen in der Tätigkeit des Strafverteidigers.
Für die Vertretung in anderen Rechtsgebieten arbeite ich mit anderen, darauf spezialisierten Kolleginnen und Kollegen zusammen. Dadurch wird die beste Beratung und Betreuung für Sie
gewährleistet.
Ich bin Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und dem Deutschen Anwaltverein (DAV).